THERME - WELLNESS ALS LEBENSSTIL

  
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Wichtige Informationen für die Rückerstattung... 

...der Kosten für Heilanwendungen AQUAEHOTELS Das Gesetzliche Krankenversicherungsmodernisierungsgesetz macht es ab 2004 möglich.:

Ab 1.1.2004 besteht sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte die Möglichkeit, auch in den anderen Ländern der Europäischen Union Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und die Kosten von Ihrer Krankenkasse (alle Kassen) erstatten zu lassen. Hierbei werden die Versicherten so gestellt, als ob die Leistung im Inland in Anspruch genommen worden wäre.

Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Leistungen im europäischen Ausland Künftig gilt bei Inanspruchnahme von Leistungen in Staaten im Geltungsbereich des EG-Vertrages (also auch Italien):

Für alle Versicherten in Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip (d.h. Sie bezahlen die Rechnung der Anwendungen direkt im Hotel und reichen diese Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein). Die Regelung ermöglicht es Versicherten, ohne bürokratischen Aufwand künftig unmittelbar Leistungen von Leistungserbringern im europäischen Ausland in Anspruch zu nehmen.

Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse vor Leistungsinanspruchnahme oder bürokratische Verfahren im Aufenthaltsstaat sind künftig nicht mehr nötig.
Bei ambulanten Badekuren wo Sie auch einen Anspruch auf € 13,00 Tagesgeldzuschuss haben, müssen Sie auch weiterhin vor der Kur dies bei Ihrer Kasse beantragen.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Ihre Kasse anzusprechen und sich genauer zu informieren.

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