|
Wichtige
Informationen für die Rückerstattung...
...der Kosten für Heilanwendungen AQUAEHOTELS Das Gesetzliche
Krankenversicherungsmodernisierungsgesetz macht es ab 2004 möglich.:
Ab
1.1.2004 besteht sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig
Versicherte die Möglichkeit, auch in den anderen Ländern der
Europäischen Union Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und die
Kosten von Ihrer Krankenkasse (alle Kassen) erstatten zu lassen. Hierbei
werden die Versicherten so gestellt, als ob die Leistung im Inland in
Anspruch genommen worden wäre.
Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Leistungen im
europäischen Ausland Künftig gilt bei Inanspruchnahme von Leistungen
in Staaten im Geltungsbereich des EG-Vertrages (also auch Italien):
Für alle Versicherten in Anpassung an die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gilt grundsätzlich das
Kostenerstattungsprinzip (d.h. Sie bezahlen die Rechnung der Anwendungen
direkt im Hotel und reichen diese Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein).
Die Regelung ermöglicht es Versicherten, ohne bürokratischen Aufwand
künftig unmittelbar Leistungen von Leistungserbringern im europäischen Ausland in Anspruch zu nehmen.
Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse vor
Leistungsinanspruchnahme oder bürokratische Verfahren im
Aufenthaltsstaat sind künftig nicht mehr nötig.
Bei ambulanten Badekuren wo Sie auch einen Anspruch auf € 13,00
Tagesgeldzuschuss haben, müssen Sie auch weiterhin vor der Kur dies bei
Ihrer Kasse beantragen.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall Ihre Kasse anzusprechen und sich
genauer zu informieren.
|